Arbeitsrecht - Arbeitnehmer + Unternehmen - Rechtsanwälte Feinen, Köln

Betriebsbedingte Kündigung, Abbau von Arbeitsplätzen - personelle Maßnahmen werden getroffen? 

Ihre Unterstützung im Unternehmen durch einen Fachanwalt


Optimale Prozessvorbereitung und Prozessführung bei ordentlicher und fristloser Kündigung und im Kündigungsschutz:

Kündigungsschutzklage, Aushandeln und Beurteilung von Aufhebungsvertrag und Abwicklungsvertrag, Urlaub und Urlaubsabgeltung, Krankheit, Fachanwalt, Lohn- und Gehalt, Sperrzeit (Auseinandersetzung Arbeitsagentur), Abmahnung, Änderungskündigung, Befristung (befristeter Arbeitsvertrag), Überprüfung der Sozialauswahl und Abfindung.

Aber auch: Vermeidung von Kündigung durch Mediation, Konfliktmanagement und lösungsorientierter Kurzberatung - hier liegen unsere Stärken

Der richtige Arbeitsvertrag - Vorstandsvertrag, Geschäftsführervertrag - , Verhandlungen bei Abfindung, Kündigung und Kündigungsschutz, personelle Umstrukturierung, Beratung von Führungskräften, Beurteilung von Wettbewerbsverbot und Kundenschutz, Betriebsübergang, Betriebsvereinbarungen, Konfliktmanagement, Zielvereinbarung, Zeugnis (Beratung bei Abfassung, Prüfung), Handelsvertreter, Mediation.

Analyse und Beratung helfen, gerichtliche Schritte zu vermeiden. Gerne sind wir für Sie vor Ort tätig. Besprechungen bei Ihnen entlasten Sie und können uns eine effektivere Arbeit ermöglichen.

Auch bei diesen Stichwörtern unterstützen wir Sie:
Berechnung Ihrer Kündigungsfrist, fristlose, außerordentliche Kündigung, Mobbing, Betriebsänderung (Betriebsübergang), Interessenausgleich, Sozialplan, Einigungsstelle, Beschlussverfahren, Einigungsstellenverfahren, Wahlanfechtung, Tantieme, Scheinselbständigkeit, Handelsvertreterrecht, Arbeitnehmerhaftung, Beamtenrecht und öffentliches Dienstrecht, Dienstwagen, Wettbewerbsverbot, Geschäftsführeranstellungsvertrag, Geschäftsführerhaftung.



Aktuell: Corona und Kurzarbeit


Die Bundesregierung kann jetzt durch eine Verordnung die Einführung von Kurzarbeit zu erleichterten Bedingungen ermöglichen. Diese Ermächtigung gilt bis zum 31.12.2021 und sie gilt rückwirkend zum 1.3.2020.

Ziel der Neuregelung ist es, den "Zugang zu Kurzarbeitergeld zu erleichtern und die Betriebe zu entlasten sowie Leiharbeiterinnen und Leiharbeitnehmern den Bezug von Kurzarbeitergeld zu ermöglichen."

Nach der bisherigen Rechtslage mussten für eine Genehmigung von Kurzarbeit 30 % der Beschäftigten eines Betriebes oder einer Betriebsabteilung von dem Arbeitsausfall betroffen sein. Diese Schwelle wird auf 10 % abgesenkt.

Die Unternehmen werden hinsichtlich der sozialversicherungsrechtlichen Beiträge voll entlastet. Die Sozialversicherungsbeiträge, die Unternehmen für das ausgefallene Entgelt zahlen müssen, werden künftig voll erstattet.

Damit werden Unternehmen in vollem Umfang entlastet, Beschäftigte allerdings nicht. Beschäftigte können jetzt früher und leichter in Kurzarbeit geschickt werden. Während der Kurzarbeit erhalten sie Kurzarbeitergeld in Höhe von 60 % des ausgefallenen Nettoverdienstes, bzw. i.H.v. 67 %, wenn Unterhaltspflichten bestehen.

Beschäftigte müssen also erhebliche finanzielle Einbußen hinnehmen. Auch bei der Rente können Nachteile entstehen, da die Sozialversicherungsbeiträge auf das ausgefallene Entgelt nicht in voller Höhe bezahlt werden.

Haben Betriebe flexible Arbeitszeitmodelle, müssen künftig keine Minusstunden mehr aufgebaut werden. Das entbindet den Arbeitgeber von der Pflicht Entgelt für eine Arbeitsleistung zu zahlen, die er erst später abrufen kann.

Haben Betriebe flexible Arbeitszeitmodelle, müssen künftig keine Minusstunden mehr aufgebaut werden. Das entbindet den Arbeitgeber von der Pflicht, Entgelt für eine Arbeitsleistung zu zahlen, die er erst später abrufen kann.

Kurzarbeit kann nicht ohne Zustimmung des Betriebsrats eingeführt werden. Hier sollte eine rechtssichere Grundlage in einer Betriebsvereinbarung getroffen werden.

Nähere Einzelheiten können Sie unter kanzlei@rechtsanwalt-feinen.de erfragen.


Ihre Unterstützung im Kündigungsschutz durch einen Fachanwalt 


Wir bieten mit mehrjähriger Erfahrung In-House Seminare zu verschiedenen arbeitsrechtlichen Themen an. 

In Kooperation mit Rechtsanwältin Nina Brandi, Dürener Straße 377a, 50935 Köln

  • Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
  • Fachanwältin für Arbeitsrecht

Kontaktieren Sie uns!

Senden Sie uns Ihre Anfrage gerne per E-Mail: kanzlei@rechtsanwalt-feinen.de  


Was wir für Sie tun:

Entwurf und Gestaltung von Arbeitsverträgen  

Der Arbeitsvertrag stellt die Grundlage im Verhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber dar. Vielfältige Gestaltungsmöglichkeiten bestehen, auch wenn der Gesetzgeber viele Einschränkungen vorgibt. Diese Gestaltungsmöglichkeiten sollten beide Seiten durch angepasste Arbeitsverträge nutzen. Wir beraten Arbeitgeber und Arbeitnehmer bei Verhandlung und Abschluss des Arbeitsvertrages z.B. bei folgenden Kernregelungen:

   - Tätigkeitsbeschreibung
   - Arbeitszeit 
   - Vergütung, insbesondere Tantieme, Provisionen, Prämien  
   - Regelungen über Dienstwagen
   - Rechte an Arbeitsergebnissen
   - Wettbewerbsklauseln 
   - Vertragsstrafe
   - Ausschlussfrist 
   - Anstellungsverträge mit GmbH-Geschäftsführern und AG-Vorständen 
   - Arbeitnehmerüberlassung (Zeitarbeit)  
   - betriebliche Altersversorgung, Rente
   - befristete Arbeitsverträge

Beratung bei Abmahnungen und Kündigungen

Wir beraten Arbeitgeber und Arbeitnehmer bei Abmahnungen und Kündigungen, insbes. Arbeitgeber vor Aussprache von Kündigungen und vertreten diese in gerichtlichen Auseinandersetzungen. Für Arbeitnehmer gehen wir gegen Abmahnungen und Kündigungen vor.

   - Entwurf von Abmahnungen und Widerspruch gegen Abmahnungen 
   - Kündigung aus verhaltens-, personen- und betriebsbedingten Gründen  
   - Sozialauswahl 
   - Betriebsratsanhörung
   - besonderer Kündigungsschutz (Mutterschutz, Schwerbehinderte)
   - Kündigung älterer Mitarbeiter 
   - Betriebsstilllegung 
   - Kündigung in der Insolvenz
   - Aufhebungsvertrag, Abwicklungsvertrag
   - Altersteilzeitverträge
   - Besonderheiten nach Bundesangestellten Tarifvertrag (TVöD, BAT) 


Beratung bei Aufhebungsvertrag und Abwicklungsvertrag

Vor allem ist zu prüfen ist, ob der Abschluss eines Aufhebungsvertrages Nachteile im Hinblick auf Ansprüche auf Arbeitslosengeld und in steuerlicher Hinsicht mit sich bringt.


   - Problematik Aufhebungs- oder Abwicklungsvertrag 
   - steuerrechtliche Gestaltungen der Abfindung 
   - arbeitslosenversicherungsrechtliche Folgen der Abfindung  
   - Sperrzeit vom Arbeitsamt, Ruhen des Anspruchs auf Arbeitslosengeld
   - Abfindung und Arbeitslosengeld
   - Erstattung von Arbeitslosengeld durch Arbeitgeber
   - Rentenversicherungsrechtliche Folgen des Aufhebungsvertrages 
   - Aufhebungs- und Abwicklungsverträge mit GmbH-Geschäftsführer und AG-Vorständen  

     
Bundesweite Vertretung vor allen Arbeits- und Landesarbeitsgerichten, Bundesarbeitsgericht


Wir vertreten unsere Mandanten bundesweit vor allen Arbeitsgerichten. Im Falle der Berufung oder Revision vertreten wir ebenfalls vor allen Landesarbeitsgerichten bzw. dem Bundesarbeitsgericht. Gegebenenfalls arbeiten wir mit unseren Kooperationspartnern zusammen.


Betriebsvereinbarungen

Wir beraten und vertreten Unternehmen und Betriebsräte beim Abschluss von Betriebsvereinbarungen. Wir vertreten im Einigungsstellenverfahren.

   - freiwillige Betriebsvereinbarung
   - erzwingbare Betriebsvereinbarungen  
   - Einigungsstellenverfahren 
   - Interessenausgleich 
   - Sozialplan


Mediation - Streitschlichtung und Konfliktmoderation in Unternehmen, Betrieb, Familie und Partnerschaft 

Konfliktlösung ohne Verlierer

Mediation ist ein vertrauliches, zeitlich begrenztes und wissenschaftlich anerkanntes Verfahren zur einvernehmlichen und konstruktiven Konfliktlösung zwischen Personen, Gruppen und Unternehmen. 

Ziel der Wirtschaftsmediation bzw. Unternehmensmediation mithilfe eines Mediators ist es, zwischen den Parteien eines Konfliktes in der Weise zu vermitteln, dass die Interessen aller Beteiligten in einer "maßgeschneiderten" und für die Zukunft tragfähigen Lösung umgesetzt werden ("Win-win-Strategie"). 

In der Wirtschaft - innerhalb von Unternehmen oder zwischen Unternehmen - hat sich die Wirtschaftsmediation als eine effiziente Alternative zu Gerichtsprozessen bewährt. Hier hat die Mediation den entscheidenden Vorteil, dass sie in jedem Stadium eines Konflikts einsetzbar ist und sowohl im Unternehmen aber auch bei Konflikten zwischen Unternehmen schnelle und kostengünstige Lösungen bieten kann. 

Wir stehen Ihnen hier als Experten zur Seite, die als Rechtsanwälte auch die "klassische" Auseinandersetzung aus vielen Gerichtsprozessen kennen. 

Wirtschaftsmediation und Recht - ein Widerspruch? Nein, Märkte sind oft begrenzt - die Player kennen sich und sind aufeinander angewiesen und voneinander abhängig. Konflikte stören dieses Verhältnis - eine gerichtliche Lösung ist kostspieliger und kann Vertrauen nachhaltig beeinträchtigen und zerstören - Alternativen sind gefragt. 

Mediation bietet die hervorragende Möglichkeit bei Konflikten in Ihrem beruflichen oder privaten Umfeld einen Konflikt beizulegen, der sich ohne fremde Hilfe nicht lösen lässt.  

Wenn Sie nicht vor Gericht streiten wollen, da der Konflikt nicht öffentlich werden soll, oder weil Sie einen ungewissen Prozessausgang, die erheblichen Kosten und die lange Verfahrensdauer scheuen, sollten Sie eine Mediation in Betracht ziehen. Mediation bietet sich auch an, wenn Sie eine für Sie, Ihr Unternehmen oder die Familie wichtige Frage zu entscheiden haben.

Als Anwalt und zertifizierter Mediator (nach ZMediatAusbV) unterstütze ich Sie mit meinem spezifisch rechtlichem Wissen und meiner langjährigen rechtlichen Erfahrung den Mediationsprozess.  

Kontakt: RA Michael Feinen

Mehr zu unserem Angebot in der Mediation finden Sie auf unserer Homepage: meditationsanwalt.de





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